Tippgeber-Programm

Sie kennen jemanden, der verkaufen möchte?

Geben Sie mir einen Tipp. Kommt der Verkauf zustande, erhalten Sie eine Prämie von bis zu 2.500 € – diskret, unkompliziert und ohne Mehrkosten für Ihre Bekannten.

IHK-zertifizierter Immobilienmakler · Dußlingen · Tübingen · Reutlingen

So funktioniert's

In vier Schritten zur Prämie

Sie geben nur den Hinweis – um alles Weitere kümmere ich mich.

01

Eigentümer fragen

Sprechen Sie kurz mit dem Eigentümer und holen Sie sein Einverständnis ein, dass ich mich bei ihm melden darf.

02

Tipp abgeben

Füllen Sie das Formular aus. Ich melde mich innerhalb von zwei Werktagen und sende Ihnen die Tippgeber-Vereinbarung.

03

Ich übernehme

Kontakt, Bewertung, Vermarktung und Verkauf liegen bei mir. Für Sie entsteht kein weiterer Aufwand.

04

Prämie erhalten

Nach dem Notartermin und Eingang meiner Provision überweise ich Ihnen Ihre Prämie.

Ihre Prämie

Je höher der Kaufpreis, desto höher Ihre Prämie

Kaufpreis laut KaufvertragIhre Prämie
bis 300.000 €500 €
300.001 – 500.000 €1.000 €
500.001 – 750.000 €1.500 €
über 750.000 €2.500 €

Die Prämie zahle ich aus meiner eigenen Provision – für Verkäufer und Käufer entstehen keine Mehrkosten. Fällig nach notarieller Beurkundung und vollständigem Provisionseingang. Details in den Teilnahmebedingungen.

Gut zu wissen

Was einen guten Tipp ausmacht

Ein Tipp passt, wenn …

  • der Eigentümer in absehbarer Zeit verkaufen möchte
  • er einverstanden ist, dass ich mich bei ihm melde
  • das Objekt im Raum Tübingen / Reutlingen liegt
  • es sich um ein Haus, eine Wohnung, ein Mehrfamilienhaus oder ein Grundstück handelt

Nicht teilnehmen können …

  • der Eigentümer selbst und Kaufinteressenten für das Objekt
  • Personen unter 18 Jahren
  • wer vom Verkauf aus seinem Beruf erfährt – z. B. Hausverwaltung, Bank- und Finanzberatung, Pflege und Betreuung, Gutachter
  • Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater

Ein Tipp gilt, wenn mir der Eigentümer und seine Verkaufsabsicht noch nicht bekannt sind.

Tipp abgeben

Ihr Tipp in zwei Minuten

Alle Angaben behandle ich vertraulich. Felder mit * sind Pflichtfelder.

01Ihre Daten

02Eigentümer

03Immobilie

04Bestätigungen

Mit dem Absenden entsteht noch kein Prämienanspruch.

Transparent & fair

Teilnahmebedingungen

Stand: Oktober 2026

Simon Müller Immobilien (nachfolgend „Makler“) zahlt Personen, die einen Hinweis auf einen verkaufsbereiten Eigentümer einer Immobilie geben (nachfolgend „Tippgeber“), unter den folgenden Bedingungen eine Prämie. Die Tätigkeit des Tippgebers beschränkt sich auf die Weitergabe des Hinweises. Er führt keine Verhandlungen, Besichtigungen oder sonstigen Vermittlungstätigkeiten durch und tritt nicht im Namen des Maklers auf.

  • Der Eigentümer weiß von dem Tipp und ist einverstanden, dass der Makler ihn kontaktiert.
  • Dem Makler sind der Eigentümer und dessen Verkaufsabsicht zum Zeitpunkt des Tipps noch nicht bekannt. Ist das der Fall, teilt der Makler dies dem Tippgeber innerhalb von 14 Tagen mit.
  • Gehen zu demselben Objekt mehrere Tipps ein, zählt nur der zuerst eingegangene.
  • Der Tipp wird über das Formular auf dieser Seite abgegeben und anschließend durch eine individuelle Tippgeber-Vereinbarung in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt. Erst mit dieser Vereinbarung entsteht ein Prämienanspruch. Diese Seite selbst begründet noch keinen Anspruch.

Die Prämie wird fällig, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der Eigentümer schließt infolge des Tipps einen Maklervertrag mit dem Makler.
  2. Der Kaufvertrag über das Objekt wird innerhalb von 12 Monaten nach Abgabe des Tipps notariell beurkundet.
  3. Die Provision des Maklers ist vollständig eingegangen.

Wird der Kaufvertrag rückabgewickelt oder muss der Makler seine Provision ganz oder teilweise zurückzahlen, entfällt bzw. mindert sich der Prämienanspruch entsprechend; eine bereits gezahlte Prämie ist insoweit zurückzuzahlen.

Die Höhe richtet sich nach dem im notariellen Kaufvertrag beurkundeten Kaufpreis:

  • bis 300.000 € → 750 €
  • 300.001 – 500.000 € → 1.250 €
  • 500.001 – 750.000 € → 1.750 €
  • über 750.000 € → 2.500 €

Die Beträge sind Endbeträge. Ist der Tippgeber umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer, gelten sie inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Prämie wird aus der Provision des Maklers gezahlt; Verkäufer und Käufer werden dadurch nicht zusätzlich belastet.

  • der Eigentümer selbst sowie Kaufinteressenten oder Käufer des Objekts,
  • Personen unter 18 Jahren,
  • Personen, die vom Verkaufswunsch im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit für den Eigentümer oder für ein Unternehmen erfahren haben (z. B. Hausverwaltung, Bank-, Finanz- und Versicherungsberatung, Pflege- und Betreuungsdienste, Sachverständige),
  • Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater sowie Mitarbeiter des Maklers.

Die Prämie wird innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit auf ein vom Tippgeber benanntes Konto überwiesen. Dafür benötigt der Makler den vollständigen Namen und die Anschrift des Tippgebers. Die Versteuerung der Prämie (in der Regel als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG) ist Sache des Tippgebers.

Die im Formular angegebenen Daten verwendet der Makler ausschließlich zur Bearbeitung des Tipps, zur Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer und zur Abwicklung der Prämie. Der Eigentümer wird bei der ersten Kontaktaufnahme darüber informiert, von wem der Makler seine Daten erhalten hat. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Der Makler entscheidet frei, ob er einen Tipp verfolgt und ob er einen Auftrag annimmt. Ein Anspruch auf Abschluss eines Maklervertrags oder auf Vermittlung des Objekts besteht nicht. Der Makler kann das Tippgeber-Programm jederzeit für die Zukunft ändern oder beenden; bereits bestätigte Tippgeber-Vereinbarungen bleiben davon unberührt.

Noch Fragen?

Sprechen Sie mich gerne an

Sie sind unsicher, ob Ihr Tipp passt? Rufen Sie mich einfach an – ich nehme mir Zeit für Sie.